Bleibt die vorgerichtliche Einziehung erfolglos, beauftragen wir unsere Vertragsanwälte mit
der gerichtlichen Beitreibung. Dabei werden Ihre Ansprüche auf Geldzahlungen oder Leistungen
vor Gericht geltend gemacht. Sobald die Forderung tituliert ist, erfolgt die Zwangsvollstreckung — zum Beispiel durch Lohn- und Gehaltspfändungen beim Arbeitgeber des Schuldners. Bei fruchtloser Pfändung wird die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erwirkt.
Wir titulieren und vollstrecken die Forderung in unserem Namen (fiduziarische Rechtsabtretung).
Ihr Unternehmen bleibt bei der gerichtlichen Auseinandersetzung unbenannt. So schützen Sie Ihren guten Namen.
