...bis zu 30 Jahre

Liegt ein gerichtlich bestätigter Anspruch gegen den Schuldner vor (Titel), können wir Ihre
Forderung bis zu einem Zeithorizont von 30 Jahren beitreiben. Titulierte Forderungen, die zunächst nicht beigetrieben werden konnten, werden von uns mittels einer regelmäßigen Wiedervorlage konsequent weiter verfolgt. Dabei prüfen wir die finanziellen Vermögensverhältnisse des Schuldners turnusmäßig neu.