Kommt ein Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung — trotz Mahnung — bis zum Fälligkeitstermin
nicht nach, tritt automatisch Zahlungsverzug ein. Bevor Sie nun gerichtliche Schritte einleiten,
erfolgt eine durch uns initiierte Zahlungsaufforderung an den Schuldner.
Erfahrungen zeigen, dass das Mahnverfahren durch das Einschalten eines Inkasso-Unternehmens
für den Schuldner eine neue Ernsthaftigkeit erhält. Das Auftreten einer dritten Partei im Mahnprozess veranlasst den Schuldner daher häufig, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen (»Third-
Party-Effect«). Nicht zuletzt durch diesen Effekt wird hier der Großteil der Forderungen realisiert.
Darüber hinaus trägt der außergerichtliche Forderungseinzug zum Erhalt Ihrer Geschäftsbeziehung bei. Der Ablauf erfolgt sowohl im Schriftverkehr als auch im Rahmen des Telefoninkassos.
